Kfz-Zulassungsdienst Zulassungsservice in Berlin Pkw-Zulassung.de
Kfz-Zulassungsdienst in Berlin 030 27494466
Start
Ummeldung
Neuzulassung
Doppelkarten
Umzug
Kurzzeitkennzeichen
Abmeldung
Schilder
Wunschkennzeichen
Saisonkennzeichen
Wiederzulassung
Änderungen
Formulare
Impressum

Kfz-Steuer

Seit 2010 ist die Zahlung der Kfz-Steuer nur noch mit Einzugsermächtigung möglich. Die Einzugsermächtigung ist Bestandteil des Zulassungsantrags und muss für die Zulassung für ein Jahr im Voraus erteilt werden. Beträgt die Kfz-Steuer über 500,- Euro jährlich, kann auch eine halbjährliche Zahlungsweise vereinbart werden, ab 1.000,- Euro Kfz-Steuer pro Jahr kann vierteljährlich bezahlt werden. Eine Barzahlung für den ersten Entrichtungszeitraum ist nicht mehr möglich. Bei bestehenden Steuer- oder Gebührenrückständen kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden, bevor diese Rückstände beglichen sind. Die Bemessung der Steuer erfolgt abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeugs entweder nach Hubraum und Schadstoffemission oder CO2-Emission. Sollten Sie schon Halter des Fahrzeugs sein und sind mit dem Fahrzeug nur umgezogen, ist eine erneute Einzugsermächtigung nicht nötig.

Zur Berechnung Ihrer Kfz-Steuer können Sie den
Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums
benutzen.

Kfz-Steuerrechner, Pkw-Zulassung.de Kfz-Zulassung in Berlin

© 2012 Pkw-Zulassung.de Kfz-Zulassungsdienst in Berlin,  Kfz-Zulassung, Zulassungsservice mit Hol- und Bringservice
- registrierter Zulassungsdienst bei der Zulassungsstelle Berlin -
Gebrauchtwagenummeldung   Neuwagenzulassung  Abmeldung  Wiederzulassung  Doppelkarten  Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen  Wunschkennzeichen  Kennzeichenschilder  technische Änderungen  Impressum